Liebe Familien, es gibt seit Juni 2015 neue Regeln! Hier ein erster Überblick für Euch. Bitte erkundigt Euch frühzeitig ob die Regelung noch in dieser Form gültig ist!!!
Wichtig ist, egal ob Erwachsene oder Kinder. Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein und mind. zwei freie Seiten haben! Wir durften einmal umdrehen- Gott sei Dank noch in München. Aber teure Umbuchung, vier Urlaubstage weg und wieder nach Hause zurück fahren ist worst case den sich jeder ersparen sollte.
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.
Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Hier und oben im Teil neue Regelungen findet ihr alles was wichtig ist. Bitte unbedingt nochmal in den offiziellen Seiten überprüfen, da sich hier immer wieder etwas kurzfristig ändern kann.
Achtung. Bei Einreise nach Südafrika muss die schriftliche Genehmigung des Elternteils, welches nicht mitreist neuerdings auch beglaubigt sein.
Stand 12/16
Achtung!!!!
Botswana hat seine Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen den neuen strengen Richtlinien Südafrikas angepasst. Grundsätzlich ist stets die Geburtsurkunde mitzuführen. Bei der Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern oder nur einem Elternteil ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils vorzulegen.
Stand 6/16